Was erwartet Sie bei uns?

Um Ihre Wünsche umsetzen zu können, bedarf es einer umfassenden Beratung, bei der wir alle Schritte mit Ihnen abstimmen. Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Analyse vor und schärfen so den Blick auf die Ausgangssituation.

Ausgestattet mit diesen Analysen schaffen wir eine fundierte Basis, um Ihnen profitable Wege zum Ziel aufzuzeigen, auf denen wir Sie dann kompetent weiter begleiten. Wo es sinnvoll ist, bedienen wir uns auch verlässlicher Kooperationspartner, etwa Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Finanzberatern. So können wir Ihnen die bestmögliche Betreuung für jedes individuelle Anliegen garantieren.

Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Darauf können Sie sich verlassen.

Unser Angebot im Überblick

Selbstverständlich entlasten wir Sie von Schriftwechseln mit der Finanzverwaltung. Mittels umfassender Zustellungs- und Vertretungsvollmacht erledigen wir auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit der Finanzverwaltung. Bei der Rücksendung von Arbeitsergebnissen setzen wir moderne Medien ein, wenn Sie es wünschen und uns gestatten. Dies reduziert für Sie und für uns den Aufwand an Zeit und überflüssigem Papier. Bei den Auswertungen der Finanzbuchhaltung versuchen wir, Ihren Blick auf die wesentlichen Zahlen zu lenken.

Erstellung der Finanzbuchhaltung (monatlich / vierteljährlich / jährlich)

Lohnbuchhaltung einschließlich der An- und Abmeldung von Arbeitnehmern

Aufstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht

Aufstellung von Einnahmenüberschussrechnungen

Erstellung von Steuererklärungen (privat und gewerblich / beruflich)

Betreuung bei Betriebsprüfungen, z. B.: Lohnsteueraußenprüfungen, Prüfungen der Rentenversicherung, Umsatzsteuersonderprüfungen und allgemeinen Betriebsprüfungen

Mit uns sind Sie vorbereitet.

Bei allen unseren Buchhaltungsmandaten berechnen wir nach dem dritten Quartal als kostenlosen Service die voraussichtliche Steuerbelastung für das laufende Jahr, damit Sie entsprechende finanzielle Dispositionen treffen können.

Unsere Spezialgebiete

Zu unseren Spezialgebieten gehören die Besteuerung von Vereinen und Stiftungen, die Unternehmensnachfolge, die steuerliche Optimierung von Testamenten sowie Erbschaftssteuer und Testamentsvollstreckung. Um Ihre Wünsche umsetzen zu können, bedarf es einer umfassenden Beratung, bei der wir alle Schritte mit Ihnen abstimmen.

Bei der Besteuerung von Stiftungen und Vereinen gibt es eine Vielzahl von Spezialvorschriften und Sonderregelungen, die die Vertreter eines Vereins oder einer Stiftung kennen sollten. Bei uns erhalten Sie ein komplettes Leistungspaket zur Betreuung Ihrer gemeinnützigen Organisation, sei es Stiftung oder Verein. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen, um alle notwendigen Abläufe optimal und reibungsfrei zu gestalten und so Ihren Vereins- bzw. Stiftungszweck unter Beachtung der Gemeinnützigkeit zu erreichen.

Das Ziel ist die wirtschaftlich effiziente, steuerlich und rechtlich optimierte Umsetzung des Gemeinnützigkeitszweckes Ihrer Organisation. Bauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Netzwerk!

Die Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation bei möglichst geringer Erbschaftssteuerbelastung stellt hohe Anforderungen an die fachliche Kompetenz. Bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Durch die rechtzeitige Planung der Vermögensübergabe können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden.

Wir betreuen Sie individuell und gehen dabei umfassend auf Ihre persönlichen Vorstellungen ein – egal ob Sie derjenige sind, der sein Vermögen übertragen möchte, oder derjenige, der ein Vermögen erhält. Für die dabei auftretenden rechtlichen Fragen arbeiten wir gerne auch mit Ihrem Rechtsanwalt oder Notar zusammen.

Welche Beweggründe auch immer Sie veranlassen, eine Testamentsvollstreckung zu wünschen, wir garantieren höchste Diskretion und verantwortungsvolles Handeln. Sollten Sie nach einer gut überlegten Testamentsgestaltung Fragen zur Umsetzung Ihres letzten Willens haben, stehen wir gerne als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Die Planung und Beratung für die Nachlassverwaltung und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses werden mit Ihnen gründlich gemeinsam besprochen.

Fair und transparent.

Bei der Abrechnung der von uns erbrachten Arbeiten orientieren wir uns grundsätzlich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie können daher sicher sein, dass wir unsere Leistungen stets moderat und angemessen in Rechnung stellen.